Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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02.10.2024
Entscheidungen im Verfahren
06.03.2013
Sonstiges
06.03.2013
Eröffnungen
19.12.2012
Sicherungsmaßnahmen
19.04.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
29.02.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
23.02.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
02.02.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
25.01.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
09.02.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2006 bis zum 31.12.2006